Allgemeine Bedingungen

1. Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.

2. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in drei Jahren von der Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.

3. Entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.

4. Die Firma Petra Reiter Immobilien ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.

5. Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber nach Rechnungsstellung in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 % zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.

6. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebots übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstücksverkäufen mindestens 3 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Die Provisionsberechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.

8. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich der Petra Reiter Immobilien mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss vorzulegen.

9. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Petra Reiter Immobilien.

10. Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, soweit dies durch Parteivereinbarung gesetzlich zulässig ist.


PR Immobilien
Petra Reiter
Pulheim, Juni 2008